Europäische Zentralbank

Europäische Zentralbank
EZB

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Europäische Zentralbank,
 
Abkürzung EZB, zum 1. 6. 1998 gegründete Institution, die zusammen mit den Notenbanken der 15 Mitgliedländer der EU (nationale Zentralbanken) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet und seit 1. 1. 1999 (Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) für die einheitliche Geld- und Währungspolitik in der Euro-Zone zuständig ist. Die EZB besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit; Sitz ist Frankfurt am Main. Zeichner und Inhaber des Grundkapitals (5 Mrd. Euro) sind die nationalen Zentralbanken. Die EZB und das ESZB sind unabhängig, d. h., bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Notenbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der Länder der Euro-Zone. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammen; es führt die laufenden Geschäfte, während der Rat die für die Geldpolitik der Gemeinschaft notwendigen Richtlinien erlässt. Die Mitglieder des Direktoriums werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Empfehlung des Rates der EU, der hierzu das Europäische Parlament und den EZB-Rat anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten einvernehmlich ausgewählt und ernannt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Der Erweiterte Rat, dem der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Notenbanken aller EU-Staaaten angehören, nimmt Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war. Dazu gehören u. a. Berichterstattung über die Konvergenzfortschritte der noch nicht zur Euro-Zone gehörenden EU-Länder und Erhebung statistischer Daten. Derzeitiger Präsident der EZB ist Willem Duisenberg. An den Sitzungen des EZB-Rats können der Präsident des Rates der EU und ein Mitglied der Europäischen Kommission ohne Stimmrecht teilnehmen. Vorläufer der EZB war das Europäische Währungsinstitut. Vorrangiges Ziel der EZB ist es, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Ihre grundlegenden Aufgaben sind: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Europäischen Währungsunion, Durchführung von Devisengeschäften, Verwaltung der offiziellen Devisenreserven der Mitgliedstaaten und Förderung des reibungslosen Ablaufs der Zahlungssysteme. Nach Art. 106 EG-Vertrag fungiert die EZB auch als Notenbank, d. h., die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Das Recht zur Ausgabe von Münzen liegt bei den Mitgliedstaaten, wobei der Umfang der Genehmigung der EZB bedarf. Zur Durchführung ihrer Geschäfte können die EZB und die nationalen Zentralbanken für Kreditinstitute, öffentliche Stellen u. a. Marktteilnehmer Konten eröffnen. Zum umfangreichen geldpolitischen Instrumentarium der EZB gehören neben verschiedenen Formen von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungs- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen wie Devisenswapgeschäfte, Hereinnahme von Termingeldern, Schnelltendergeschäfte, definitive Käufe und Verkäufe sowie strukturelle Operationen durch Emission von Schuldverschreibungen) die Spitzenrefinanzierungs- und die Einlagenfazilität (ständige Fazilitäten), mit denen am Geldmarkt eine Zinsober- und eine Zinsuntergrenze markiert werden kann.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Europäische Währungsunion: Grundzüge
 
Europäische Zentralbank: Grundlagen
 
Geldpolitik: Grundzüge
 

Universal-Lexikon. 2012.

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